Der Bundesverband hat gemeinsam mit anderen Wirtschaftsverbänden bereits Ende März die Stundungsmöglichkeit der Sozialversicherungsbeiträge bewirkt.
Die ursprüngliche Vereinbarung wäre jedoch Ende diesen Monats ausgelaufen. Nicht nur die Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge für den Monat Mai, sondern auch die Rückzahlung der gestundeten Beiträge für März und April 2020 wären in wenigen Tagen fällig gewesen.Um eine solche „Liquiditätsfalle“ zu vermeiden, hat sich der Bundesverband Taxi und Mietwagen unermüdlich beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) für seine Mitglieder eingesetzt – und das mit Erfolg.
• Wie der GKV-Spitzenverband nun verkündete, wurde die vereinfachte Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen für den Monat Mai 2020 verlängert. Eine Zahlung wird somit erst zum 27. Juni 2020 fällig.
• Hierzu muss ein neuer Antrag gestellt werden, da nach dem Prinzip der Nachrangigkeit nun dezidierter dazulegen ist, welche ergänzenden Unterstützungsmaßnahmen von Bund und Ländern in Anspruch genommen werden bzw. beantragt wurden.
• Sollte es dennoch nicht möglich sein, die gestundeten sowie anstehenden Beiträge ab Juni 2020 zu zahlen, empfiehlt der Bundesverband unter Berufung auf die Stundungsregelung in § 76 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 SGB IV einen Ratenzahlungsplan für die bislang gestundeten Beiträge bei den jeweiligen Krankenkassen zu beantragen.
Weitere Details zur Verlängerung der Stundung von Sozialbeiträgen entnehmen Sie dem Schreiben des GKV-Spitzenverbandes sowie der Internetseite des Verbandes.