Berlin. In seiner neu erschienen Publikation „Digitalisierung und Automatisierung im Verkehr“ untersucht das Umweltbundesamt (UBA) mögliche Auswirkungen von autonomen Fahrzeugen auf das Verkehrssystem sowie den Umwelt- und Klimaschutz. Insbesondere warnt die Behörde von einem unregulierten Markt für plattformbasierte „Robotaxis“.

Michael Oppermann, Geschäftsführer des Bundesverband Taxi und Mietwagen e.V., kommentiert die Empfehlungen: „Was das Umweltbundesamt für eine Zukunft mit autonomen Fahrzeugen aufschreibt, ist schon heute richtig: Mobilität braucht Ordnung und Ordnung braucht einen regulativen Rahmen, der auch durchgesetzt wird. Dumping-Angebote sind keine Zukunftsmusik, sondern schon heute Realität auf unseren Straßen. Auch sehen wir schon heute, dass Anbieter wie Uber nachweislich zu einer Verkehrsverlagerung von der Schiene auf die Straße führen, also sämtliche klima- und mobilitätspolitischen Ziele konterkarieren.

Als Taxigewerbe stehen wir zu unserem gesetzlichen Auftrag, den Linienverkehr zu ergänzen und zu verdichten – nicht zu kannibalisieren. Deshalb ist es auch richtig, Mindestpreise auch für Uber-Autos einzuführen, wie es sie bereits für Taxis in Form fester Tarife gibt. Solche Mindestpreise können Städte schon heute einführen, um die öffentlichen Verkehrsinteressen zu schützen. Die Veröffentlichung des Umweltbundesamts ist ein weiterer, wissenschaftlicher Beleg, dass eine solche Regulierung angezeigt ist.“

Tatsächlich lassen sich viele der vom UBA vorgeschlagenen Instrumente auch schon auf die heute in Großstädten vorhandenen Mobilitätsherausforderungen übertragen. Das UBA nennt unter anderem (Seite 32):

  • „Beschränkungen der Vermittlung von Mobilitäts- bzw. zusätzlichen Servicedienstleistungen, die dauerhafte Effekte auf die ökologische Nachhaltigkeit haben
  • Vermeidung einer Verlagerung von Rad- und Fußverkehr in den plattformvermittelten motorisierten Verkehr (insbesondere taxiähnliche Fahrdienste) z. B. durch Vorgabe von Mindesttransportweiten
  • Festlegung des Verhältnisses von Mobilitätsanbietern und Betreibern bzw. Vermittlern auf Mobilitätsplattformen
  • Verhinderung einer marktbeherrschenden Position eines oder weniger, insbesondere privatwirtschaftlicher Betreiber von Mobilitätsplattformen zur Vermeidung von Transportpreis- oder Angebotsvorgaben der Plattformbetreiber an die Anbieter
  • Gleichberechtigter Zugang: Mobilitätsvermittlung auch auf analoge Weise
  • Vergabe von Lizenzen/Konzessionen oder öffentliche Bestellung von Mobilitätsplattformen

Oppermann: „Die Umweltbundesamt-Studie lässt sich auch so zusammenfassen: UBA warn vor Uber. Ich fordere die Städte auf: Wartet nicht auf autonome Fahrzeuge. Führt jetzt Mindestpreise ein, dann habt ihr auch in Zukunft das Heft der Handlung in der Hand, das Mobilitätsangebot vor Ort zu steuern.“