Am 26. September 2021 steht in Deutschland die Bundestagswahl an und die Parteien sind längst in den Wahlkampf gestartet. Zentrale Elemente sind dabei die Wahlprogramme sowie die Wahlprüfsteine, im Rahmen derer Verbände zu relevanten Themen die Positionen der Parteien abfragen können. Auch der Bundesverband Taxi und Mietwagen e.V. hat Wahlprüfsteine für die nächste Legislatur eingereicht und nun entsprechende Antworten der Parteien, auf die für das Gewerbe wichtige Themen, erhalten. Im Nachfolgenden präsentieren wir Ihnen jeweils die vom Bundesverband gestellten Fragen und die entsprechenden Antworten – sortiert nach den Parteien. Des Weiteren finden Sie hier eine Zusammenfassung der zentralsten Botschaften der Wahlprogramme mit Blick auf den Bereich “Mobilität und Taxi”.

Planen Sie im Rahmen der neuen Legislaturperiode Nachbesserungen beim reformierten Personenbeförderungsgesetz (z.B. bessere Abgrenzung Taxi- und Mietwagenverkehr in Ballungsgebieten) durchzuführen?

Mit der Novelle des Personenbeförderungsgesetzes 2021 wurde eine grundlegende Neuordnung des Marktes im Gelegenheitsverkehr vorgenommen. Wie diese Neuerungen wirken, wird sich mit dem Inkrafttreten des PBefG zeigen. Wir werden diese Entwicklung beobachten und im Rahmen einer Evaluation bewerten. Sollte sich hier Nachbesserungsbedarf im Bereich der Umsetzung der Mobilitätswende im Allgemeinen und in Bezug auf die Abgrenzung der Verkehrsarten im Gelegenheitsverkehr im Besonderen zeigen, werden wir weiter gesetzgeberisch tätig werden.

Planen Sie weitere Reformen, wie beispielsweise die der Freistellungsverordnung, die das Taxi- und Mietwagengewerbe betreffen?

Ob es weiteren Gesetzgebungsbedarf im Hinblick auf das Taxi- und Mietwagengewerbe geben wird, werden wir im Rahmen einer Evaluation der PBefG-Novelle klären.

Planen Sie, konkrete Förderinstrumente zur Elektrifizierung der Taxiflotten als Teil des ÖPNV einzuführen?

Das Taxigewerbe hat sich in den vergangenen Jahren mit Blick auf die Elektrifizierung der Flotten hoch innovativ gezeigt. Um den Umstieg auf die Elektromobilität zu unterstützen, haben wir als Bundesregierung in dieser Legislaturperiode bereits mehrere Förderprogramme für die Elektrifizierung der Flotten von gewerblichen und kommunalen Unternehmen inklusive der Beschaffung der benötigten Ladeinfrastruktur aufgelegt, die gut angenommen wurden. Diese Förderprogramme sollten zur weiteren Unterstützung der Unternehmen auch in den nächsten Jahren angeboten werden. Wichtig ist, dass die entsprechende Schnellladeinfrastruktur im öffentlichen Verkehrsraum geschaffen wird. Das kürzlich verabschiedete Schnellladegesetz, mit dem der Bund ein Basisnetz von über 1.000 Schnellladehubs errichten lässt, wird auch die Versorgungssicherheit der E-Taxis erhöhen. Unser Ziel ist, dass die nächste Schnellladesäule in der Regel in zehn Minuten Fahrtzeit zu erreichen ist.

Welche Rolle schreiben Sie dem Taxi bei der Verkehrswende zu?

Das Taxi erfüllt einen wichtigen Beitrag zur Grundversorgung der Bevölkerung mit Mobilität. Als Teil des ÖPNV fällt dem Taxigewerbe im Zuge der Verkehrswende eine immense Bedeutung für die Feinverteilung von Fahrgästen in den zeitlichen und räumlichen Bereichen zu, in denen der ÖPNV mit Bussen und Bahnen dies nicht leisten kann. Dieser besonderen Bedeutung des Taxis haben wir im Rahmen der PBefG-Novelle durch die öffentliche Finanzierbarkeit von Taxiverkehren Rechnung getragen und werden das Taxigewerbe auch weiterhin unterstützen.

Planen Sie im Rahmen der neuen Legislaturperiode Nachbesserungen beim reformierten Personenbeförderungsgesetz (z.B. bessere Abgrenzung Taxi- und Mietwagenverkehr in Ballungsgebieten) durchzuführen?

Das modernisierte Personenbeförderungsgesetz trat am 1. August 2021 in Kraft. Selbstverständlich werden CDU und CSU die Marktentwicklung genau beobachten und bei Bedarf Nachbesserungen vornehmen.

Planen Sie weitere Reformen, wie beispielsweise die der Freistellungsverordnung, die das Taxi- und Mietwagengewerbe betreffen?

Im Zusammenhang mit der Novelle des Personenbeförderungsgesetzes haben wir beschlossen, die Freistellungsverordnung zu überarbeiten, um Abschlepp- und Pannendienste bei der Mitnahme von havarierten Personen in Abschleppfahrzeugen vom Ort der Panne von den Vorschriften des Personenbeförderungsgesetzes freizustellen. Weitere Freistellungen sind aktuell nicht geplant. CDU und CSU werden jedoch die weitere Entwicklung genau beobachten und – wo nötig – handeln.

Planen Sie, konkrete Förderinstrumente zur Elektrifizierung der Taxiflotten als Teil des ÖPNV einzuführen?

Taxiunternehmen, Fahr- und Lieferdienste wollen wir bei der Umstellung auf Null-Emissions-PKW durch Sonderabschreibungen, auch bei Ladesäulen, unterstützen. Bereits jetzt gilt: Um den Umstieg auf alternative Antriebe zu erleichtern, unterstützt die Bundesregierung insbesondere Kommunen und kommunale Akteure (z. B. ÖPNV) bei der Beschaffung von klimafreundlichen Fahrzeugen. Auch bei Fahrzeugen mit einer hohen Fahrleistung, wie Taxiflotten, Lieferdiensten, Carsharing-Anbietern sowie Handwerkern, setzen die Förderungen an, um die Städte sauberer und leiser zu machen.

Welche Rolle schreiben Sie dem Taxi bei der Verkehrswende zu?

Mobilität ist ein Ausdruck individueller Freiheit. Menschen sollen so mobil sein, wie sie es möchten: individuell, flexibel und umweltfreundlich. Dabei ist uns die Wahlmöglichkeit zwi-schen den Verkehrsangeboten genauso ein Anliegen wie die Vernetzung und Digitalisierung von Mobilitätsformen. Mobilität muss einfach, flexibel und komfortabel für Jung und Alt sein – auf dem Land, in der Stadt und auch für mobilitätseingeschränkte Personen. Attraktive Verkehrskonzepte umfassen eine echte Verzahnung zwischen motorisiertem Individualverkehr und dem ÖPNV. Wir wollen Mobilitätsstationen entlang wichtiger Infrastruktur entstehen lassen und durch vernetzte Wegeketten ein Rückgrat für die nachhaltige Mobilität formen.

Planen Sie im Rahmen der neuen Legislaturperiode Nachbesserungen beim reformierten Personenbeförderungsgesetz (z.B. bessere Abgrenzung Taxi- und Mietwagenverkehr in Ballungsgebieten) durchzuführen?

Wir GRÜNE haben dem Kompromiss zur Modernisierung des Personenbeförderungsrechts nach einer intensiven Debatte zugestimmt. Uns war wichtig, plattformbasierte Mietwagenverkehre und Pooling-Dienste in einem ordentlichen Rechtsrahmen zu regeln und die Verzerrung des Wettbewerbs zu unterbinden. Ganz klar: Wir GRÜNE wollen keine Dumping-Angebote und keine Kannibalisierung von ÖPNV und Taxi, sondern kundenfreundliche und flexible Ergänzungen für ein klimafreundliches Mobilitätssystem. Deswegen haben wir starke Steuerungsmöglichkeiten auf Seiten der Kommunen durchgesetzt, etwa in Form von Mindestpreisen für Mietwagendienste und Kontingentierung, und auch die Aufrechterhaltung der Rückkehrpflicht erreicht.

Die PBefG-Novelle gilt es in den kommenden Jahren umfassend zu evaluieren und ggf. zügig anzupassen, aus grüner Sicht insbesondere mit Blick auf höhere Nachhaltigkeits- und Sozialstandards sowie eine bessere Inklusion von mobilitätseingeschränkten Menschen.   

Planen Sie weitere Reformen, wie beispielsweise die der Freistellungsverordnung, die das Taxi- und Mietwagengewerbe betreffen?

Nein, an dieser Stelle ist unsererseits nichts geplant.

Planen Sie, konkrete Förderinstrumente zur Elektrifizierung der Taxiflotten als Teil des ÖPNV einzuführen?

Wir GRÜNE halten es für richtig, den Markthochlauf von Elektroautos finanziell zu fördern – sowohl im privaten wie im kommerziellen Bereich. Denn nur mit der Umstellung auf elektrische Fahrzeugantriebe werden wir die Klimaschutzziele erreichen, die CO2-Emissionen des Verkehrs senken und auch Verkehrslärm verringern. Wir setzen darauf, dass die Kosten für neue E-Autos in den kommenden Jahren weiter abnehmen und auch gezielt mehr Fahrzeuge angeboten werden, die sich als E-Taxis gut eignen. Für uns GRÜNE ist in diesem Zusammenhang wichtig zu betonen: Mit mehr Elektromobilität können die Betriebskosten im Taxigewerbe deutlich abnehmen. Damit sich E-Autos im Taxigewerbe aber tatsächlich stärker in der Praxis durchsetzen, wollen wir den Aufbau öffentlich zugänglicher Ladepunkte und auch entsprechende Schnelllademöglichkeiten für Taxis ausweiten – dadurch entfallen lange Ladezeiten über Nacht und gehen keine Einnahmemöglichkeiten durch den Ausfall von Arbeitsschichten verloren.

Welche Rolle schreiben Sie dem Taxi bei der Verkehrswende zu?

ÖPNV und Taxi spielen bei der Mobilitätswende eine zentrale Rolle. Wir GRÜNE machen uns für eine Verkehrswende stark – weg von klima- und umweltschädlichen Abgasen und dem hohen Bestand privater Pkw insbesondere in Städten hin zu einer nachhaltigen und bezahlbaren Mobilität für alle. Wir wollen, dass Städte lebenswerter, ländliche Regionen besser angebunden und Wege für alle sicherer werden. Wir wollen das ÖPNV-Angebot deutlich ausweiten und Standards für Erreichbarkeit und Erschließung von Ortschaften einführen und in diesem Rahmen auch On-Demand-Angebote und Taxi-Dienste fördern. Aus grüner Sicht kann die Verkehrswende ein echtes Comeback für das Taxi bedeuten – das Auto bleibt Teil moderner Mobilität, wird aber vor allem bei Bedarf und damit öfter in Form einer Taxi- oder Carsharing-Fahrt genutzt. Mit dem Smartphone steht der überwältigenden Mehrheit längst eine Technologie zur Verfügung, um individuelle Mobilität flexibler und kostengünstiger zu gestalten. Wir wollen mit der Änderung der Straßenverkehrsgesetze dafür sorgen, dass insbesondere in Städten nachhaltige Mobilitätsdienstleistungen einen viel höheren Stellenwert im Straßenverkehr erhalten.

Planen Sie im Rahmen der neuen Legislaturperiode Nachbesserungen beim reformierten Personenbeförderungsgesetz (z.B. bessere Abgrenzung Taxi- und Mietwagenverkehr in Ballungsgebieten) durchzuführen?

Ja, unbedingt. Die kürzlich erfolgte Novellierung des Personenbeförderungsgesetzes haben wir wegen der viel zu laschen Auflagen für Mietwagen abgelehnt. In einem parallel zum Gesetz beratenen Antrag der Bundestagsfraktion DIE LINKE “Keine Schlupflöcher für Uber & Co – Mietwagen wirksam regulieren” (Drucksache 19/26173; http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/261/1926173.pdf) haben wir dies deutlich gemacht und Alternative aufgezeigt. Leider ist die Koalition unserem Ansinnen nicht gefolgt. Die durch den Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen eingefügte Möglichkeit der nachträglichen Regulierung von Mietwagen halten wir für unausgegoren und nicht wirkungsvoll genug, zumal sie erst greift, wenn das Kind bereits in den Brunnen gefallen ist. Zudem braucht es dafür viele Daten, deren Auswertung dauert und sicher verzögert stattfindet. Vielleicht liegt dann der Marktanteil des Mietwagenverkehrs schon bei 50 Prozent – und wer hat in dem Fall den Mut, den Bürger*innen, die ja gleichzeitig die Kund*innen sind, zu sagen, dass diese Branche jetzt neu reguliert und von den Betreibern evtl. eingestellt wird?

Planen Sie weitere Reformen, wie beispielsweise die der Freistellungsverordnung, die das Taxi- und Mietwagengewerbe betreffen?

Eine Reform der Freistellungsverordnung können wir uns vorstellen, um tatsächlich ehrenamtliche Angebote wie Bürger*innenbusse oder solche der Nachbarschaftshilfe zu erleichtern. Diese Angebote dürfen aber nicht dazu führen dürfen, dass bestehende öffentliche Angebote dadurch entfallen, entbehrlich werden, um so letztlich nur öffentliche Mittel einzusparen. Bedenken, dass die vom Bundesrat geforderte Überarbeitung dieser Verordnung dazu führen kann, dass damit Krankenfahrten künftig nicht mehr der Regulierung des Personenbeförderungsgesetzes unterliegen, nehmen wir sehr ernst. Keinesfalls darf die Überarbeitung der Freistellungsverordnung dazu führen, dass die Krankenkassen die Versicherten noch billiger befördern können. Bereits bestehende Vorgaben, dass einige Kassen diese Fahrten nur mit Mietwagen erlauben – worauf der Sozialverband VdK in der Anhörung zum Personenbeförderungsgesetz hinwies – lehnen wir ab.

Planen Sie, konkrete Förderinstrumente zur Elektrifizierung der Taxiflotten als Teil des ÖPNV einzuführen?

Ja. Die Kaufprämie für Elektroautos für private Pkw haben wir von Anfang an konsequent abgelehnt. Sie ist angesichts von 45 Millionen privater Pkw nur ein Tropfen auf dem heißen Stein, begünstigt wohlhabende Menschen und fördert (private) Pkw, die etwa 23 Stunden am Tag herumstehen. Deswegen haben wir immer gefordert, die Förderung der Anschaffung von Fahrzeugen mit batterieelektrischem Antrieb auf die Fahrzeuge zu begrenzen und zu fokussieren, die viel fahren müssen, weil es ihre originäre Zweckbestimmung ist. Dies gilt neben öffentlichen Bussen und Lieferfahrzeugen sowie Fahrzeugen von Handwerkern insbesondere auch für Taxen, die allesamt eine hohe Fahrleistung haben.

Welche Rolle schreiben Sie dem Taxi bei der Verkehrswende zu?

Wir sehen die Entwicklung bei den Mietwagen und die gesetzlich neu geschaffene Kategorie des – privaten – gebündelten Bedarfsverkehrs sehr kritisch und lehnen diese ab. Für den Linienbedarfsverkehr, der als Teil des klassischen ÖPNV angeboten werden soll, sehen wir hingegen sehr wohl einen Bedarf, insbesondere in städtischen Randlagen, zu Randzeiten und im ländlichen Raum. Wir hätten uns gewünscht, dass dem Taxi als etabliertem Teil des ÖPNV dabei eine größere Bedeutung zugewiesen worden wäre, anstatt neue Kategorien von Verkehrsangeboten zu schaffen. Taxen können, vor allem im ländlichen Raum, einen Teil dieser Funktion übernehmen und dazu beitragen, die von uns geforderte Mobilitätsgarantie zu gewährleisten. Eine öffentliche Bezuschussung von Taxen sieht das im Zuge der Novelle des Personenbeförderungsgesetzes geänderte Regionalisierungsgesetz ja sogar explizit vor – das wollen wir nutzen.

Die FDP hat die Wahlprüfsteine des Bundesverband Taxi und Mietwagen e.V. nicht beantwortet (Stand: 23. August 2021).