Leipzig. Das Verwaltungsgericht Leipzig hat in seiner nun vorliegenden schriftlichen Urteilsbegründung behördliche Mindestpreise für Fahrdienste wie Uber grundsätzlich als zulässig eingestuft. Es ist das deutschlandweit erste Urteil in dieser Frage. Es wird erwartet, dass von der Entscheidung eine Signalwirkung ausgeht, da derzeit unter anderem Berlin und München die Einführung von Mindestpreisen für Fahrdienste vorbereiten. „Das Urteil des Gerichts hätte nicht deutlicher ausfallen können. Das Gericht stellt klar: Mindestpreise sind zulässig und der Schutz des Taxigewerbes als Teil des öffentlichen Verkehrssystems ist ein legitimer Schutzzweck einer solchen Maßnahme. Dieses Urteil bestärkt alle Städte, die derzeit konkret an der Einführung solcher Regelungen arbeiten: Sie sind auf dem richtigen Weg“, kommentiert Herwig Kollar, Präsident des Bundesverbandes Taxi und Mietwagen. Die Existenz und Funktionsfähigkeit des Taxiverkehrs beschreibt das Gericht als „überragend wichtiges schutzwürdiges Gemeinschaftsgut“ und stellt klar, dass Fahrdienste wie der von Uber diese Funktion nicht übernehmen können. Auch ist es nach dem Urteil aus Leipzig nicht erforderlich, zunächst die Taxitarife zu flexibilisieren, sondern die Städte können direkt Mindestpreise für Mietwagen einführen, um die Daseinsvorsorgefunktion des Taxis als Teil des öffentlichen Verkehrssystems zu schützen.

Der Bundesverband Taxi und Mietwagen sieht sich nach dem Urteil in seiner Auffassung bestätigt, dass die Städte aktiv werden müssen. Der Wettbewerb zwischen Taxi und Mietwagen dürfe nicht durch Dumpingpreise verzerrt werden, dies hatte auch der Gesetzgeber mit der Novelle deutlich gemacht. Viele Presseveröffentlichungen zu den Mietwagenplattformen hatten deutlich gezeigt, dass die von den Plattformen vorgegebenen Fahrpreise für die angeschlossenen Unternehmen nicht kostendeckend sind. In Berlin wurde dazu von den Behörden festgestellt, dass große Teile des Mietwagenverkehrs dem Bereich der organisierten Kriminalität zuzuordnen sind. In Frankfurt streiken zahlreiche Uber-Betriebe und fordern von der Plattform eine leistungsgerechte Vergütung, damit sie die gesetzlichen Verpflichtungen (z.B. Mindestlohn und Sozialabgaben) bezahlen können. Kollar: „Das Gericht hat ausdrücklich festgestellt, dass die Städte – so wie Leipzig – präventiv handeln können. Sie müssen nicht abwarten, bis es kein funktionierendes Taxigewerbe gibt, sondern können jetzt Vorkehrungen treffen. Mit dem Urteil im Rücken gibt es nichts mehr, was sie davon abhält. Wir fordern alle Städte, in denen taxiähnliche Fahrdienste wie Uber & Co aktiv sind, auf, schnell und entschlossen zu handeln.“

Grundlage für die Einführung der Mindestpreise für Mietwagen ist die Novelle des Personenbeförderungsgesetzes im Jahr 2021. Leipzig war die erste Großstadt, die von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht hat. Dabei wurden die Mindestpreise so festgesetzt, dass eine Fahrt im Fahrdienst das dreifache eines ÖPNV-Tickets kostet plus zwei Euro pro Kilometer. Damit lag der Mindestpreis gerade bei kurzen Strecken teilweise deutlich über dem Taxitarif. Diese Höhe nun beanstandete das Gericht in seinem Urteil. Die Stadt hätte sich demnach am Taxitarif orientieren sollen.

Leipziger Urteil

Schriftliche Urteilsbegründung des Verwaltungsgerichts Leipzig