Bei der ersten Lesung des Bundestags zum PBefG nahmen viele Redner auf die Kritik und den Protest der Taxifahrer Bezug. Naturgemäß unterschied sich der Ton dabei zwischen den Regierungs- und Oppositionsfraktionen. In der Branche ist bekannt, dass oftmals die geschriebenen Gesetze nicht die Wirkung entfalten, die sie entfalten müssten. Stichwort: Kontrolle der Rückkehrpflicht. Nun ruht ein Teil der Hoffnungen auf einem ungeschriebenen Gesetz, das der SPD-Abgeordnete Detlev Müller in seinem Beitrag zitierte: „Auch hier gilt das Strucksche Gesetz: kein Gesetz verlässt das Parlament so, wie es eingebracht wurde“. Das Video:

Eingebracht wurde das Gesetz von Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer, der die Notwendigkeit einer Reform unterstrich: „Dank der Digitalisierung ist in den vergangenen Jahren eine Vielzahl neuer Möglichkeiten hinzugekommen.“ Einen Schwerpunkt seines Beitrags legte er auf die Pooling-Anbieter. Es zitierte die „Sorge der Taxifahrer“ und sieht diese im Entwurf gewürdigt. „Ja es gab viel Protest“, so der Minister, aber man habe einen sehr guten Kompromiss erzielt.

Eine leichte Absetzbewegung machte dann aber schon der Koalitionspartner. Detlev Müller benannte zum Einstieg selbstbewusst die Grundsätze seiner Fraktion: (1) Das Rückgrat ist der ÖPNV, (2) Es braucht klare Spielregeln, keine Rosinenpickerei, (3) Es braucht klare Regeln für den Umgang mit Beschäftigten und (4) Es raucht klare Steuerungsmöglichkeiten für Kommunen. Ausdrücklich nahm Müller nochmal den Taxi-Protest ins Visier: „Im Frühjahr 2019 hat das Verkehrsministerium ein erstes Eckpunkte Papier vorgelegt, das – wie ich finde vollkommen zurecht – zu massiven Protesten im Taxigewerbe geführt hat.“ Er führte die großen Stadt-Land-Unterschiede aus und machte deutlich, dass die gefundenen Kompromisse zwar deutlicher Fortschritt seien, aber noch nachgearbeitet werden müsse: „Wir werden weiter über die Festlegung von Sozialstandards verhandeln, sowohl im ÖPNV als auch im Mietwagen.“

Die vermutlich wichtigste Stimme der Opposition war die von Stefan Gelbhaar. Die Grünen sind zwar die kleineste Fraktion im Bundestag, haben aber über die Länderkammer ein kräftiges Wort mitzureden. Das Gesetz ist zustimmungspflichtig, und wenn die Grünen es konsequent verhindern wollen, dann haben sie wohl auch die Macht dazu. Gelbhaar formulierte als eine von mehreren zugespitzten Fragen an die PBefG-Novelle: „Wird es das Taxigewerbe noch geben?“ Auch er zeigte seine Unterstützung für den Protest aus dem Taxigewerbe: „Die Beschäftigten im Taxigewerbe betrachten mit Sorge und – ja – mit Argwohn die Entwicklungen, und ich sage mit Recht.“ Wichtig: Die Grünen hatten das Papier der Findungskommission mitgetragen. Nun aber machte Gelbhaar deutlich: „Der Entwurf entspricht nicht den vereinbarten Eckpunkten.“ Rhetorisch fragt der Berliner Abgeordnete, der die Praxis von Uber in seiner Stadt ja auch wirklich „vor der Haustür“ erlebt: „Im Bereich des Mietwagens wollen sie die ausbeuterische Praxis der Mietwagenunternehmen erlauben, legitimieren, wozu brauchen wir das?“ Der Oppositionspolitiker kündigte Widerstand an, es müsse deutlich nachgebessert werden. „So ist das eine Ohrfeige ins Gesicht derer, die jeden Tag unsere Mobilität ermöglichen.“

Weitere Redner der Debatte waren die FDP-Abgeordnete Daniela Kluckert, Andreas Wagner für die Linke, Michael Donth für die CDU und der AfD-Abgeordnete Dirk Spaniel. Daniela Kluckert (FDP) kritisiert den Entwurf: „Kompromisse über Kompromisse lassen keine Reform mehr erkennen.“. Ansonsten hatte sie immerhin eine Erkenntnis: „Uber wird mit diesem Gesetz nicht verhindert, es kommt nur auf einem anderen Weg.“ Andreas Wagner (Linke) übte ebenfalls scharfe Kritik, wenn auch aus der anderen Richtung: „Statt das Angebot des ÖPNV auszubauen und den Autoverkehr zu reduzieren, will die Bundesregierung die Voraussetzungen dafür schaffen, dass mit App-basiertem Mietwagenverkehr noch mehr Autos die Innenstädte fluten.“

Zum Abschluss sprach Michael Donth von der Unionsfraktion. Er dankte Andreas Scheuer für den Entwurf und den Prozess hin zu einem Kompromiss. Donth: „Mit diesem Gesetzentwurf schaffen wir mehr Flexibilität für die Gestaltung des öffentlichen Verkehrs. Lassen Sie uns den guten Weg dieser Einigung im parlamentarischen Weg weitergehen.“

Der Bundestag überwies den Gesetzentwurf zur weiteren Beratung in den Verkehrsausschuss. Hier wird am 22. Februar eine öffentliche Expertenanhörung stattfinden. Parallel laufen bereits Beratungen im Bundesrat, der am 12. Februar zum Entwurf Stellung nehmen wird. Der Bundesverband Taxi und Mietwagen e.V. ist auf allen Ebenen aktiv, um hier eine gute und tragfähige Lösung für das Gewerbe, seine Beschäftigten und seine Kunden zu erwirken.

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